Steuer, Rücklage und Check-up
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Kurz gesagt
- Unter Steuern → Steuer siehst du Gewinn, Einkommensteuer, SVS und wie viel du zurücklegen solltest.
- Mit Lohnzettel, SVS-Vorschreibung und Vorauszahlungsbescheid wird die Schätzung genauer.
- Das Arbeitsplatzpauschale (1.200 € oder 300 €) steht nur zu, wenn du für dein Unternehmen keinen anderen Raum hast.
- Der Check-up unter Heute zeigt, was zu erledigen ist und wo sich Steuer oder Zeit sparen lassen.
Angaben fürs Jahr
Unter Steuern → Steuer → „Angaben“ trägst du ein, was Chefbuch nicht selbst wissen kann:
- Lohn aus einer Anstellung (steuerpflichtige Bezüge laut Lohnzettel, Kennzahl 245) – fürs laufende Jahr geschätzt.
- SVS-Vorschreibung: die vorläufige Beitragsgrundlage je Monat.
- ESt-Vorauszahlung laut Bescheid und eine allfällige SVS-Ausnahme für Kleinunternehmer.
- Arbeitsplatzpauschale (siehe unten).
Vorauszahlung und SVS-Ausnahme gelten in den Folgejahren weiter, bis ein neuer Bescheid kommt.
Arbeitsplatzpauschale
Arbeitest du für dein Unternehmen in deiner Wohnung und steht dir dafür kein anderer Raum zur Verfügung, darfst du ein Pauschale als Betriebsausgabe abziehen, ohne Belege (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG):
| Fall | Pauschale im Jahr |
|---|---|
| Keine anderen aktiven Einkünfte über 13.539 € (2026), oder für diese auch nur zuhause | 1.200 € (groß, Kennzahl 9217) |
| Andere aktive Einkünfte über 13.539 €, für die ein Raum außer Haus da ist – typisch: der Job im Büro des Dienstgebers | 300 € (klein, Kennzahl 9215); dazu ergonomische Möbel bis 300 € |
| Eigenes Büro, Atelier, Geschäftslokal oder fixer Coworking-Platz | keines; die Miete ist Betriebsausgabe |
Eine reine Geschäfts- oder Postadresse, etwa im Coworking, ist kein Raum: Das Pauschale bleibt, und die Kosten der Adresse setzt du zusätzlich als Miete ab. Mietest du dort nur ab und zu einen Tisch oder Besprechungsraum, regelt das Gesetz nicht eindeutig, ob das schon ein „anderer Raum“ ist – im Zweifel frag deine Steuerberatung. Im Gründungsjahr gibt es das Pauschale anteilig für die Monate mit Betrieb.
Nebenberuflich selbstständig
- Einkommensteuer: Lohn und Gewinn werden gemeinsam veranlagt. Dein Gewinn wird deshalb zum Steuersatz über deinem Gehalt besteuert; Chefbuch rechnet die Rücklage genau so. Eine Erklärung ist Pflicht, sobald die anderen Einkünfte 730 € im Jahr übersteigen.
- Sozialversicherung: Mit Gewerbeschein bist du ab Beginn bei der SVS versichert (bei kleinen Einkünften gibt es auf Antrag eine Ausnahme), als Neue Selbständige erst über 6.613,20 € Einkünften im Jahr (2026). Gemeinsam mit dem Gehalt gilt eine Höchstbeitragsgrundlage; zu viel Bezahltes erstattet die SVS auf Antrag.
- Arbeitsrecht: Angestellte brauchen für ein kaufmännisches Unternehmen und für Geschäfte in der Branche ihres Dienstgebers dessen Zustimmung (§ 7 AngG). Was dein Dienstvertrag zu Nebentätigkeiten sagt, gilt; am besten holst du die Zustimmung schriftlich ein.
Alle Punkte mit Quellen findest du in Chefbuch unter Steuern → Rechtliches.
Rücklage
Auf „Heute“ steht, wie viel Cent von jedem eingenommenen Euro du für Einkommensteuer und SVS-Nachzahlung zur Seite legen solltest. Am einfachsten überweist du bei jedem Zahlungseingang diesen Anteil auf ein eigenes Sparkonto. Die SVS rechnet zwei bis drei Jahre später endgültig ab; die Nachzahlung ist in der Rücklage schon drin.
Umsatzsteuer
Bist du Kleinunternehmer, zeigt Chefbuch, wie weit du von der Grenze von 55.000 € entfernt bist, und warnt ab 80 %. Verrechnest du Umsatzsteuer, bereitet Chefbuch die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) mit allen Kennzahlen vor; abgeben tust du sie in FinanzOnline. Mehr im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.
Für die Steuerberatung
Das Steuerberater-Paket unter Steuern → Steuer enthält die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als PDF, E 1a-Kennzahlen und Buchungen als Excel und CSV, das Anlagenverzeichnis sowie alle Belege und Rechnungen des Jahres – als ein ZIP statt Schuhkarton.
Check-up
Unter Heute → Check-up prüft Chefbuch deine Daten und sortiert in drei Gruppen: Erledigen (kostet sonst Geld oder ist Pflicht, etwa überfällige Rechnungen oder eine alte Sicherung), Verbessern (spart Zeit, Steuer oder Ärger, etwa Belege ohne Foto oder ein fehlendes Arbeitsplatzpauschale) und Passt. Jeder Punkt führt direkt zur Stelle, wo du ihn erledigst.
Ziel und Prognose
Hast du ein Umsatzziel gesetzt, zeigt „Heute“ deine Einnahmen seit Jahresbeginn als Linie, gestrichelt die Prognose im bisherigen Tempo bis Dezember und dein Ziel. Darunter steht in einem Satz, ob du es schaffst, wie viel im Monat dafür nötig wäre oder um wie viel du darüber liegst.
Chefbuch rechnet nach den geprüften Werten für 2026. Die Zahlen sind Schätzungen und ersetzen keine Steuerberatung.
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