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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Österreich

Stand: · 7 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

  • Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) ist die einfache Gewinnermittlung für Einzelunternehmer und Freelancer: Einnahmen minus Ausgaben ergibt den Gewinn.
  • Es zählt, wann das Geld fließt – nicht, wann die Rechnung geschrieben wird.
  • Du darfst sie verwenden, bis dein Umsatz zwei Jahre hintereinander über 700.000 € oder einmal über 1 Million € liegt.
  • Das Ergebnis trägst du jedes Jahr in die Beilage E 1a zur Einkommensteuererklärung ein.

Was ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Bei der E/A-Rechnung ziehst du von deinen Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben ab. Was übrig bleibt, ist dein Gewinn, und den versteuerst du. Eine Bilanz oder doppelte Buchhaltung brauchst du dafür nicht. Die Grundlage ist § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes.

Wer darf sie verwenden?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (ausgenommen die GmbH & Co KG) – mit oder ohne Gewerbeschein, eingetragen oder nicht. Die Grenze ist der Umsatz:

Freie Berufe im Sinne des UGB, etwa Künstler, Schriftsteller, Ärzte oder Rechtsanwälte, sind unabhängig vom Umsatz nicht buchführungspflichtig. Eine GmbH bilanziert immer.

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem das Geld bei dir eingeht. Eine Ausgabe zählt, wenn du sie bezahlst. Schreibst du eine Rechnung am 15. Dezember 2026 und dein Kunde zahlt am 10. Jänner 2027, ist das eine Einnahme für 2027.

Ausnahmen:

Netto oder brutto?

Verrechnest du Umsatzsteuer, kannst du deine Beträge netto erfassen – die Umsatzsteuer ist dann ein durchlaufender Posten – oder brutto. Als Kleinunternehmer erfasst du alles so, wie es bezahlt wird: Weil du keine Vorsteuer abziehst, gehört die Umsatzsteuer auf deinen Einkäufen zur Ausgabe.

Welche Aufzeichnungen brauchst du?

Alle Aufzeichnungen und Belege bewahrst du sieben Jahre auf (§ 132 BAO).

Gewinnfreibetrag nicht vergessen

Vom Gewinn bleiben 15 % steuerfrei, höchstens von 33.000 € Gewinn – also bis zu 4.950 €. Dieser Grundfreibetrag steht dir ohne Investition zu; du trägst ihn in der Beilage E 1a ein. Für Gewinne darüber gibt es einen weiteren Freibetrag, der begünstigte Investitionen voraussetzt.

Pauschalierung als Alternative

Statt jede Ausgabe einzeln anzusetzen, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalen verwenden. Bei der Basispauschalierung – 2026 möglich bis 420.000 € Vorjahresumsatz – gelten 15 % des Umsatzes als Ausgaben, für bestimmte Tätigkeiten wie kaufmännische oder technische Beratung oder Unterricht 6 %. Die Kleinunternehmerpauschalierung erlaubt 45 %, bei Dienstleistungsbetrieben 20 %. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie hoch deine echten Ausgaben sind.

Wann ist die Einkommensteuererklärung fällig?

Die Erklärung für 2026 gibst du bis 30. April 2027 auf Papier oder bis 30. Juni 2027 über FinanzOnline ab; mit Steuerberatung gelten längere Fristen. Die E/A-Rechnung selbst schickst du nicht mit. Du trägst ihre Kennzahlen in die Beilage E 1a ein und hebst die Unterlagen für Rückfragen des Finanzamts auf.

So hilft dir Chefbuch

Chefbuch führt deine E/A-Rechnung nebenbei: Rechnungen und Zahlungen landen im richtigen Jahr, Belege ordnest du Kategorien mit E 1a-Kennzahlen zu. Am Jahresende gibt es die Auswertung als PDF und alles für den Steuerberater in einer ZIP-Datei.

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Quellen

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall frag deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.