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E-Rechnung in Österreich: Pflicht, Formate und was 2030 kommt

Stand: · 6 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

  • Eine allgemeine E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen gibt es in Österreich nicht (Stand Oktober 2026).
  • Für Rechnungen an den Bund ist sie seit 1. Jänner 2014 Pflicht – über e-rechnung.gv.at.
  • Deutsche Unternehmen müssen E-Rechnungen seit 2025 empfangen können und stellen 2027 und 2028 selbst um. Viele werden auch von dir eine verlangen.
  • Ab 1. Juli 2030 wird die E-Rechnung EU-weit für Geschäfte zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern Pflicht.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung im engeren Sinn ist ein strukturierter Datensatz, meist XML, nach der europäischen Norm EN 16931. Die Software deines Kunden liest ihn ein, ohne dass jemand etwas abtippt. Ein PDF per E-Mail ist zwar umsatzsteuerlich eine elektronische Rechnung, wenn dein Kunde zustimmt – eine strukturierte E-Rechnung ist es aber nicht.

Pflicht bei Rechnungen an den Bund

Seit 1. Jänner 2014 nehmen Bundesdienststellen nur noch strukturierte E-Rechnungen an. Grundlage ist das IKT-Konsolidierungsgesetz. Du bringst die Rechnung über e-rechnung.gv.at ein: als Upload im Unternehmensserviceportal (USP) oder über das PEPPOL-Netzwerk. Angenommen werden ebInterface (empfohlen ist Version 6.1) und PEPPOL-Rechnungen im Format UBL.

Zwischen Unternehmen in Österreich

Hier gibt es keine allgemeine Pflicht: Du darfst Rechnungen weiter auf Papier oder als PDF schicken. Ob Österreich eine nationale Pflicht einführt, ist offen; ein Gesetz oder einen Termin gibt es dafür nicht (Stand Oktober 2026).

Kunden in Deutschland

In Deutschland gilt für Geschäfte zwischen dort ansässigen Unternehmen:

Als österreichisches Unternehmen bist du davon nicht direkt betroffen. Deine deutschen Kunden stellen ihre Buchhaltung aber auf XRechnung oder ZUGFeRD um und fragen deshalb immer öfter auch bei Lieferanten aus Österreich danach.

ViDA: was ab 2030 kommt

Mit dem EU-Paket „VAT in the Digital Age“ (Richtlinie (EU) 2025/516) wird die E-Rechnung ab 1. Juli 2030 Pflicht für Geschäfte zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern. Dazu kommt eine digitale Meldung an die Steuerbehörden. Ein PDF reicht dafür nicht mehr. Für rein österreichische Geschäfte dürfen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, ob sie eine Pflicht einführen.

Die Formate im Überblick

FormatWofür
ebInterfaceÖsterreichischer Standard; Rechnungen an den Bund über e-rechnung.gv.at
PEPPOL (UBL)Europäisches Netzwerk; ebenfalls für den Bund und für Behörden in anderen Ländern
XRechnungDeutscher Standard, vor allem für Behörden und große Unternehmen
ZUGFeRD / Factur-XPDF mit eingebetteten Rechnungsdaten; für Menschen lesbar und für Software auslesbar

So hilft dir Chefbuch

Chefbuch erstellt aus jeder Rechnung ebInterface 6.1 für den Bund – die Datei lädst du im USP hoch – sowie XRechnung oder ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebetteten Daten) für Kunden in Deutschland. Eingehende E-Rechnungen liest Chefbuch ebenfalls ein.

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Quellen

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall frag deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.